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Sicherung des Schulweges des verkehrsberuhigten Bereichs Hochstädter Straße 42 bis 52

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Hochstädter Straße ist hinsichtlich der Beschilderung aber auch wegen des Ausbauzustands eindeutig als verkehrsberuhigter Bereich zu erkennen. Weitere Markierungen würden hieran nichts ändern und werden nicht vorgesehen. Von einer weiteren Bodenschwelle im Verlauf des verkehrsberuhigten Bereichs sieht der Magistrat ebenfalls ab. Hier sollte bereits die geringe Fahrbahnbreite geschwindigkeitsdämpfend wirken. Darüber hinaus wirken Fahrbahnschwellen in der Praxis eher kontraproduktiv, erzeugen zusätzliche Geräuschquellen und stellen einen vermeidbaren Risikofaktor für den Fuß- und Radverkehr dar.

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