Deutlichere Markierung und Durchsetzung von geänderten Einbahnstraßenregelungen rund um den Festplatz während der Dippemess
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt in die Zuständigkeit der Landespolizei. Von Veranstaltenden privatrechtlich beauftragte Ordnerdienste verfügen über keine hoheitlichen Handlungsfähigkeiten und können daher nicht für die Durchsetzung von Verkehrsregelungen eingesetzt werden. Nach Rücksprache mit der Veranstalterin der Dippemess (städtische Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main) werden in diesem Jahr die ortsfesten und zur geänderten Verkehrsführung im Widerspruch stehenden Beschilderungen abgedeckt und nicht wie in den Vorjahren durchgestrichen.