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Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat bei der Wohnungsbaugesellschaft (ABG Frankfurt) wegen der Kostenübernahme für eine Müllplatz-Einhausung angefragt. Diese lehnt die Übernahme der Kosten für eine Einhausung auf öffentlichem Grund ab. Der Magistrat sieht sich außer Stande, derzeit eine derartige Anlage selbst einzurichten und möchte zudem keinen Präzedenzfall schaffen, in dem die öffentliche Hand für Wohnungsbaugesellschaften die Einhausungen von Müllsammelplätzen übernimmt. Zur regelmäßigen Kontrolle des genannten Bereichs teilt der Magistrat mit, dass die satzungsgemäße Straßenreinigungsleistung gemäß der festgelegten Reinigungsklasse I immer freitags, also einmal wöchentlich, erbracht wird. Der Magistrat weist darüber hinaus auf die grundsätzlich gebührenfreie Sperrmüllentsorgung in Frankfurt am Main hin: Nach einer Terminvereinbarung mit dem beauftragen Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), erfolgt die Abholung des Sperrmülls in der Regel in einem Zeitraum von maximal zehn Werktagen. Zudem werden an die FES gemeldete wilde Ablagerungen zeitnah durch die Mobile Schnellreinigung in einem regelmäßigen Zyklus (montags, mittwochs, freitags) im gesamten Stadtgebiet entsorgt. Der genannte Platz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 wird aufgrund regelmäßiger illegaler Ablagerungen bereits regelmäßig durch die Mobile Schnellreinigung angefahren und von Ablagerungen befreit. Letztlich lässt sich festhalten, dass der Bereich aufgrund seiner baulichen Gegebenheit auch weiterhin Ablagerungen jeglicher Art anziehen wird. Im Sinne der Stadtsauberkeit können weiterhin alle auffälligen Ablagerungen an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 2008007 0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden, ferner sind konkrete Meldungen auch über www.ffm.de - den sog. Mängelmelder möglich.