Verkehrssituation Stefan-Zweig-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Geschwindigkeitsreduzierung am Fußgängerüberweg im Bereich der Kindertagesstätte wird bereits durch bauliche Elemente in Form von Blumenkübeln herbeigeführt. Es liegen keine Hinweise darüber vor, dass die Sichtbeziehungen zwischen Fußgänger:innen und Fahrzeugführer:innen an übrigen Fußgängerüberwegen in der Stefan-Zweig-Straße beeinträchtigt werden. In der Stefan-Zweig-Straße, Höhe Jugendzentrum und Hausnummer 12, wird bereits mittels Gefahrenzeichen (Verkehrszeichen 136-10 Straßenverkehrs-Ordnung) vor plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kindern gewarnt. Gefahrenzeichen bewirken eine Steigerung der Aufmerksamkeit, die insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit und zu einer erhöhten Bremsbereitschaft in Hinblick auf eine mögliche Gefahrensituation führt. Zusätzliche Beschilderungen sind nicht zielführend, um das Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen zu unterbinden. Die Einrichtung der Baustellenflächen erfolgte unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen und wurde entsprechend angeordnet. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Baustelle Anreize für Geschwindigkeitsüberschreitungen schafft, da Baustellen das schnelle Fahren grundsätzlich nicht begünstigen. Eine Änderung der Verkehrsführung in der aktuellen Bauphase ist ausgeschlossen. Sowohl die Geschwindigkeitskontrolle im letzten Jahr als auch die jüngste Kontrolle am 22. April 2024 zeigten unauffällige Messergebnisse, weshalb sich kein weiterer Handlungsbedarf rechtfertigen lässt. Stärker gefährdete Straßen im Stadtgebiet würden sonst benachteiligt.