Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck
Stellungnahme des Magistrats
Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung dar. Der Magistrat hat daher im April 2022 den Anbietern Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum erteilt. Ziel ist es, das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. Die Stadt Frankfurt am Main richtet sukzessive feste Abstellflächen für E-Scooter ein. Im Umkreis von 100 Metern um die ausgewiesenen Flächen dürfen keine E-Scooter abgestellt werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrer:innen die E-Scooter nicht ordnungsgemäß abstellen. E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die Regeln zum Abstellen der E-Scooter sind abrufbar unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter. Oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen. Die E-Scooterbetreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Verkehrsbehindernd abgestellte Scooter können - beispielsweise über die gemeinsame Plattform der Betreiberfirmen: www.scooter-melder.de - jederzeit gemeldet werden. Zudem werden im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei für falsch abgestellten E-Scootern Verwarnungen erteilt und die Fahrzeuge zur Seite gestellt.