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Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station "Seckbacher Landstraße"/Am Rötheneck

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Regelung des E-Scooter-Parkens an der U-Bahn-Station Seckbacher Landstraße ergriffen, um das wilde Abstellen zu verhindern und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Es werden feste Abstellflächen eingerichtet und die Betreiber sind verpflichtet, Beschwerden zu bearbeiten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Seckbacher Landstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.

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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung dar. Der Magistrat hat daher im April 2022 den Anbietern Sondernutzungserlaubnisse mit einem Auflagenkatalog für das Bereitstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum erteilt. Ziel ist es, das "wilde Abstellen" zu verhindern und gefährlichen Situationen vorzubeugen. Die Stadt Frankfurt am Main richtet sukzessive feste Abstellflächen für E-Scooter ein. Im Umkreis von 100 Metern um die ausgewiesenen Flächen dürfen keine E-Scooter abgestellt werden. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrer:innen die E-Scooter nicht ordnungsgemäß abstellen.

E-Scooter dürfen ausschließlich so genutzt und abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern. Die Regeln zum Abstellen der E-Scooter sind abrufbar unter https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter/e-scooter. Oberste Priorität im öffentlichen Straßenraum hat stets die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen.

Die E-Scooterbetreiber sind gemäß der Sondernutzungserlaubnis verpflichtet, jederzeit Beschwerden entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Verkehrsbehindernd abgestellte Scooter können - beispielsweise über die gemeinsame Plattform der Betreiberfirmen: www.scooter-melder.de - jederzeit gemeldet werden. Zudem werden im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei für falsch abgestellten E-Scootern Verwarnungen erteilt und die Fahrzeuge zur Seite gestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. April 2023OFOF 300/4Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am RötheneckOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. April 2023OMOM 3854Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am RötheneckDirektanregung
  3. 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1479Zweirad-Parken an der U-Bahn-Station „Seckbacher Landstraße“/Am Rötheneck
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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