Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verbesserung des Übergangs am Lerchesbergring abgelehnt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen könnten den Eindruck erwecken, dass Radfahrer Vorrang vor Kfz-Verkehr haben, was zu Beschwerden der Anwohner über Lärm führen könnte. Zudem gilt in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, die bereits eine Rücksichtnahme auf Fußgänger:innen erfordert.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Durch Fahrbahnmarkierungen könnte dem Rad- beziehungsweise dem Fußverkehr trotz gegenteiliger Beschilderung suggeriert werden, dass der Radverkehr Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr auf dem Lerchesbergring hat.
Auch durch eine Aufpflasterung könnte ein solcher Eindruck entstehen. Hinzu kommt, dass sich Anwohnende bei derlei Maßnahmen in Wohngebieten erfahrungsgemäß über Lärm durch den motorisierten Verkehr beschweren. Dieser Lärm wird durch springende Ladungen (bei Lieferfahrzeugen) sowie Beschleunigungs- und Bremsgeräusche verursacht. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass in diesem Bereich Tempo 30 gilt und der Kfz-Verkehr daher generell mit Fußgänger:innen zu rechnen hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023OFOF 706/5Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung StadtwaldOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2023OMOM 3789Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung StadtwaldDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1468Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung StadtwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab