Weiterführen des Radweges von der Omega-Brücke Richtung Frankfurter Berg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Übergangslösung zur Verbesserung der Radverkehrssituation an der Omega-Brücke. Diese umfasst die Anpassung von Markierungen und die Anbringung eines Verbotsschildes für Fußgänger auf der linken Fahrbahnseite. Die Maßnahmen sollen in der zweiten Hälfte des Jahres umgesetzt werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist in dieser Angelegenheit zunächst auf die aktuellen Ausführungen zur OM 1635/2022. Demnach wird im Zuge der Verlängerung der U5 auch die Radwegführung von der Gießener Straße bis zur Omega-Brücke entsprechend umgestaltet. Um zwischenzeitlich die Situation für den Radverkehr, insbesondere an der Überführung in den Mischverkehr, zu verbessern, wurde nun eine Übergangslösung geplant. So wird an der genannten Stelle die Einfädelungssituation künftig mittels Piktogrammen auf der Fahrbahn verdeutlicht.
Um deutlich zu machen, dass der Radverkehr nicht auf den Gehweg auffahren soll, wird der Magistrat außerdem die Markierungen anpassen beziehungsweise entfernen.
Auf der Südseite der Brücke war nicht angedacht, dass auf der linken Fahrbahnseite Fußgänger:innen laufen. Der Fußweg endet hier vor der Brücke. Die Fußgänger:innen sollen an dem Fußgängerüberweg an der Kreuzung auf die rechte (nach Norden führende) Fahrbahnseite geführt werden. Der Magistrat wird daher auf der linken Fahrbahnseite eine Bake mit dem Verkehrszeichen 259 ("Verbot für Fußgänger") anbringen. Ausgeführt werden diese Maßnahmen voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres.
Weitere Maßnahmen sind allerdings nicht möglich: Für einen Schutz- oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn als Fortführung der Radverkehrsanlage ist die Fahrbahn nicht breit genug. Eine bauliche Anpassung ist voraussichtlich erst im Rahmen der U5-Verlängerung möglich. Einer Weiterführung des Radverkehrs auf dem baulich hergestellten Hochbord (und einer Gliederung als reiner Radweg) stehen Konflikte mit dem Fußverkehr an den südlich anschließenden Fußgängerüberwegen entgegen. Spätestens in deren Vorfeld müsste eine Einfädelung auf die Kfz-Fahrbahn hergestellt werden. Die Situation würde also lediglich verlagert. Zusätzlich müsste für diese Einfädelung eine Bordsteinabsenkung baulich neu errichtet werden. Für den Radverkehr würde dies indes keinen nennenswerten Mehrwert darstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2023OFOF 554/10Weiterführen des Radweges von der Omega-Brücke Richtung Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. März 2023OMOM 3746Weiterführen des Radweges von der Omega-Brücke Richtung Frankfurter BergDirektanregung
- 10. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1456Weiterführen des Radweges von der Omega-Brücke Richtung Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab