Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h im Bereich der Martin-Buber-Schule wurde bei dem durchgeführten Schulwegtermin zugesichert und zwischenzeitlich auch verkehrsbehördlich angeordnet. Eine darüberhinausgehende Ausdehnung dieser Geschwindigkeitsreduktion ist verkehrsrechtlich weder geboten noch zulässig und wird daher abgelehnt.