Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei
Stellungnahme des Magistrats
Die Gespräche des Magistrats mit der hessischen Landesregierung wurden bereits geführt, verliefen sehr konstruktiv und haben ein aus Sicht des Magistrats hocherfreuliches Ergebnis gezeitigt: Das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und die Schirn Kunsthalle Frankfurt streben gemeinsam eine zeitnahe Zwischennutzung des Gebäudes der Dondorf-Druckerei durch die Schirn an. Während der ab 2025 anstehenden Sanierung des Hauses am Römer wird die Dondorf-Druckerei zum Interimsstandort der Schirn. Diese Lösung verhindert längerfristigen Leerstand und verspricht eine höchst attraktive Zwischennutzung, die einen entscheidenden Impuls für die Weiterentwicklung des Kulturcampus liefert. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der Landesregierung wird zwischen den Partnern derzeit abgestimmt. Die Schirn prüft im Zuge ihrer Planungen auch die Einrichtung von Ateliers im Dondorf-Gebäude, um im Sinne des Antrags möglichst Räume für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen. Grundsätzlich liegt die Dondorf-Druckerei in einem Sondergebiet Kultur/Wissenschaft. Zulässig sind Einrichtungen für Kultur, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie kultur- und wissenschaftsaffine Nutzungen wie Verwaltungen, der Versorgung dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Wohnen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Kindertagesstätten oder Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Somit wären planungsrechtlich Zwischennutzungen wie Künstlerateliers und Räume für Studierende allgemein zulässig.