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Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant eine Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt während der Sanierung des Gebäudes ab 2025. Dies soll einen Leerstand verhindern und die kulturelle Entwicklung des Kulturcampus fördern.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Gespräche des Magistrats mit der hessischen Landesregierung wurden bereits geführt, verliefen sehr konstruktiv und haben ein aus Sicht des Magistrats hocherfreuliches Ergebnis gezeitigt: Das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und die Schirn Kunsthalle Frankfurt streben gemeinsam eine zeitnahe Zwischennutzung des Gebäudes der Dondorf-Druckerei durch die Schirn an. Während der ab 2025 anstehenden Sanierung des Hauses am Römer wird die Dondorf-Druckerei zum Interimsstandort der Schirn. Diese Lösung verhindert längerfristigen Leerstand und verspricht eine höchst attraktive Zwischennutzung, die einen entscheidenden Impuls für die Weiterentwicklung des Kulturcampus liefert.

Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der Landesregierung wird zwischen den Partnern derzeit abgestimmt. Die Schirn prüft im Zuge ihrer Planungen auch die Einrichtung von Ateliers im Dondorf-Gebäude, um im Sinne des Antrags möglichst Räume für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen.

Grundsätzlich liegt die Dondorf-Druckerei in einem Sondergebiet Kultur/Wissenschaft. Zulässig sind Einrichtungen für Kultur, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie kultur- und wissenschaftsaffine Nutzungen wie Verwaltungen, der Versorgung dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Wohnen, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Kindertagesstätten oder Anlagen für kirchliche, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Somit wären planungsrechtlich Zwischennutzungen wie Künstlerateliers und Räume für Studierende allgemein zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2024OFOF 854/2Zwischennutzung für die DondorfDruckereiOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. März 2024OMOM 5274Zwischennutzung für die DondorfDruckereiDirektanregung
  3. 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1351Zwischennutzung für die Dondorf-Druckerei
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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