Nach der Eröffnung der Ausbaustrecke der S 6 nach Bad Vilbel am Westbahnhof und an der Emser Brücke den gleichen Lärmschutz anbringen wie an der Ausbaustrecke
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Deutsche Bahn (DB) um eine Stellungnahme gebeten. Diese hat sich wie folgt geäußert: "Die DB hat den durchgängigen viergleisigen Streckenausbau zwischen Frankfurt West und Bad Vilbel abgeschlossen. Die Fahrgäste sind durch die getrennten Fahrspuren für die S-Bahn, den Regional- und Fernverkehr seit dem 19. Februar dieses Jahres deutlich verlässlicher mit dem Zug unterwegs. Zusammen mit den modernisierten Stationen entlang der Strecke ist damit die Voraussetzung für eine zuverlässigere und regelmäßigere S-Bahn geschaffen. Das volle Potenzial erreicht der Ausbau des rund 13 Kilometer langen Abschnitts bis Bad Vilbel, wenn die S6 nach Inbetriebnahme der neuen Station Ginnheim ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 in einem garantierten 15-Minuten-Takt zwischen Bad Vilbel und Frankfurt unterwegs sein wird. Außerdem profitieren die Anwohnenden auf einer Länge von fast 20 Kilometern von neuen Lärmschutzwänden. Der Ausbau des zweiten Streckenabschnitts von Bad Vilbel bis Friedberg soll nach jetziger Planung Ende 2026 beginnen. Zur Anregung, den gleichen Lärmschutz wie an der Neubaustrecke auch in den Bereichen der Kasseler Straße, Kreuznacher Straße, Hamburger Allee und Emser Brücke, umzusetzen, können wir wie folgt informieren. Beim Bau neuer Strecken verpflichtet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Bahn dazu, unnötige Lärmbelastungen zu vermeiden. Paragraf 41 schreibt vor, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche entstehen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar wären. Bei bestehenden Strecken kommt hingegen das freiwillige Bundesprogramm 'Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes' zum Tragen. Die in der Anregung genannten Bereiche liegen allesamt im Bereich der Bestandsstrecke und außerhalb des Projektbereichs der 'Eigenen Gleise für die S6'; hier kommen demnach die Maßnahmen der Lärmsanierung zum Tragen. Zum aktuellen Sachstand: Da die Auslösewerte (Grenzwerte) zum 01.01.2022 um 3 dB(A) im Sinne der Bürgerinnen und Bürger abgesenkt wurden, mussten die entsprechenden Gutachten erneut berechnet werden. Somit liegen die für die Lärmsanierung relevanten Pegel für allgemeine Wohngebiete tagsüber bei 64 dB(A) und nachts bei 54 dB(A). Mit dieser deutlichen Verbesserung des Schutzniveaus wurde seit Beginn des Lärmsanierungsprogramms des Bundes im Jahr 1999 die Auslösewerte um insgesamt 11 dB(A) abgesenkt und es wird für Anwohnende spürbar leiser. Dem Projekt der Lärmsanierung liegt inzwischen das schalltechnische Gutachten vor. Eine Umsetzung von Schallschutzwänden scheidet in diesem Bereich u.a. aus statischen Gründen aus. Daher wurde entschieden, die Lärmsanierung mittels Geländerausfachungen zu realisieren. Neben den Geländerausfachungen sind auch passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen war zuletzt für das Jahr 2026 vorgesehen. Da am engen Markt die erforderlichen Kapazitäten für die technische Planung bisher noch nicht gebunden werden konnten, wird der angestrebte Umsetzungstermin im Jahr 2026 nicht zu halten sein; mit einer Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen rechnen wir aktuell frühestens im Jahr 2028.