Bewohnerparken in der Rennbahnstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Im südlichen Teil der Rennbahnstraße (südlich der Triftstraße) gibt es bereits Bewohnerparken, dieser gehört zum Bewohnerparkgebiet 36. Eine Erweiterung des Bewohnerparkens in nur einer Straße ist nicht möglich. Die Straßenverkehrs-Ordnung verlangt für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten in sich abgeschlossene Bereiche mit einem Durchmesser von maximal 1.000 Metern. Aktuell konzentriert sich der Magistrat darauf die bestehenden Bewohnerparkzonen in Frankfurt auf Parkraumbewirtschaftungszonen mit Bewohner:innenprivileg umzustellen. Erst danach können neue Bewohnerparkbereiche ausgewiesen werden.