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Abwasserkanal westlich des Sachsenhäuser Landwehrwegs sanieren

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Abwasserkanal westlich der Martin-Buber-Schule. Es wird festgestellt, dass der Kanal nicht sanierungsbedürftig ist und keine Abflussprobleme bekannt sind. Zukünftig wird eine Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf dem Schulgrundstück erforderlich sein, was die Abflusssituation verbessern soll.

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Stellungnahme des Magistrats

Der bestehende Entwässerungskanal westlich der Martin-Buber-Schule in Richtung Oberer Schafhofweg ist nach aktuellem Stand aus Sicht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main baulich nicht wesentlich sanierungsbedürftig, Abflussprobleme im öffentlichen Bereich sind nicht bekannt. Der Kanal ist aus hydraulischer Sicht ausreichend dimensioniert.

Für den Neubau der Martin-Buber-Schule ist auf Grundlage des § 37 (4) Hessisches Wassergesetz in Verbindung mit § 56 Wasserhaushaltsgesetz sowie der Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main zukünftig eine weitgehende Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück erforderlich. Damit wird sich perspektivisch der Abfluss des Niederschlagswassers in den öffentlichen Kanal deutlich verringern, so dass auch aus hydraulischer Sicht die Abflusssituation sogar noch verbessern wird.

Soweit es auf dem Schulgrundstück zu Abflussproblemen kommt, sind geeignete Maßnahmen an der Grundstücksentwässerung zu ergreifen. Im Zuge der Planung der Schule wird es eine umfassende Prüfung geben, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig werden. Dies könnte Gas-, Telefon-, Glasfaser-, Strom- sowie Trink- und auch Abwasserleitungen umfassen.

Es gibt keine Veranlassung, im Stichweg zwischen I. Wartegässchen und Sachsenhäuser Landwehrweg einen Schmutzwasserkanal herzustellen, da keine Grundstücke vorhanden sind, die an eine öffentliche Entwässerung angeschlossen werden müssten.

Für Regenwasser, das auf dem Stichweg anfällt, ist eine oberflächige Ableitung in das angrenzende Grün ausreichend. Ein Anschluss an das öffentliche Kanalsystem mit Ableitung in die Kläranlage widerspricht wasserwirtschaftlichen Grundsätzen und den städtischen Beschlüssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2024OFOF 1047/5Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. März 2024OMOM 5334Abwasserkanal westlich des Sachenhäuser Landwehrwegs sanierenDirektanregung
  3. 21. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1308Abwasserkanal westlich des Sachsenhäuser Landwehrwegs sanieren
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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