Abwasserkanal westlich des Sachsenhäuser Landwehrwegs sanieren
Stellungnahme des Magistrats
Der bestehende Entwässerungskanal westlich der Martin-Buber-Schule in Richtung Oberer Schafhofweg ist nach aktuellem Stand aus Sicht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main baulich nicht wesentlich sanierungsbedürftig, Abflussprobleme im öffentlichen Bereich sind nicht bekannt. Der Kanal ist aus hydraulischer Sicht ausreichend dimensioniert. Für den Neubau der Martin-Buber-Schule ist auf Grundlage des § 37 (4) Hessisches Wassergesetz in Verbindung mit § 56 Wasserhaushaltsgesetz sowie der Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main zukünftig eine weitgehende Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück erforderlich. Damit wird sich perspektivisch der Abfluss des Niederschlagswassers in den öffentlichen Kanal deutlich verringern, so dass auch aus hydraulischer Sicht die Abflusssituation sogar noch verbessern wird. Soweit es auf dem Schulgrundstück zu Abflussproblemen kommt, sind geeignete Maßnahmen an der Grundstücksentwässerung zu ergreifen. Im Zuge der Planung der Schule wird es eine umfassende Prüfung geben, ob weitere Sanierungs- und Umlegungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen notwendig werden. Dies könnte Gas-, Telefon-, Glasfaser-, Strom- sowie Trink- und auch Abwasserleitungen umfassen. Es gibt keine Veranlassung, im Stichweg zwischen I. Wartegässchen und Sachsenhäuser Landwehrweg einen Schmutzwasserkanal herzustellen, da keine Grundstücke vorhanden sind, die an eine öffentliche Entwässerung angeschlossen werden müssten. Für Regenwasser, das auf dem Stichweg anfällt, ist eine oberflächige Ableitung in das angrenzende Grün ausreichend. Ein Anschluss an das öffentliche Kanalsystem mit Ableitung in die Kläranlage widerspricht wasserwirtschaftlichen Grundsätzen und den städtischen Beschlüssen.