Villa Wertheim, Sachstand
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Objekt Arnsburger Straße 1, Villa Wertheim, ist in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt am Main als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) erfasst. Nach § 18 HDSchG sind alle Maßnahmen an und in einem Kulturdenkmal genehmigungspflichtig. Nachdem 2022 ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Sanierungen im Inneren genehmigt wurde, befindet sich der Magistrat aktuell in Abstimmungsgesprächen mit dem vom Eigentümer beauftragten Architekten bezüglich einer Sanierung der Außenhülle.