Rückschnitt von Vegetation und Gehölz entlang der Sportanlage Hahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Sportamt wird sich den Bewuchs entlang der Sportanlage Hahnstraße im Bereich der Lyoner Straße ansehen und, falls erforderlich, einen Rückschnitt veranlassen um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jedoch in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. jährlich einen (radikalen) Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Gebüschen, so dass die Arbeiten erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müssen. Akute Unfallgefahren werden sofort beseitigt.