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Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann die Beleuchtungsanlage im beschriebenen Bereich nicht erweitern, da dieser Abschnitt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone II liegt. Diese Schutzgebiete leisten einen wertvollen Beitrag zum Erhalt des Naturhaushaltes und des charakteristischen Landschaftsbildes. Entsprechend ist hier ein sensibler Umgang mit künstlichem Licht erforderlich, um nacht- oder dämmerungsaktive Tiere, wie beispielsweise Fledermäuse oder verschiedenen Insektenarten, möglichst wenig zu stören.

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