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Wie sicher ist der Hang im Bereich Im Klingenfeld in Berkersheim?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Für den in Rede stehenden Bereich liegt ein Baugrundgutachten vom Dezember 2010 vor. Zur Erkundung des Baugrundes wurden sieben Kernbohrungen bis in Tiefen von maximal 30 Metern vorgenommen. Darüber hinaus wurden vier Bohrlöcher der Kernbohrungen zu geotechnischen Messstellen umgebaut, um die bestehende Rutschungsgefährdung des Hanges zu überprüfen. Die Auswertung der Messstellen erfolgte über einen Zeitraum von zwei Jahren mit insgesamt 9 Messungen. Gemessen wurde die Verschiebung des Bodens. Im westlichen und östlichen Bereich des Hanges traten geringe Horizontalverformungen von bis zu 2,2 mm auf. Es handelt sich hier nach Angabe des Baugrundgutachters um Kriechbewegungen innerhalb der Auffüllungen. Im mittleren Teil des Hanges konnten keine Bewegungen des Untergrundes gemessen werden. Insgesamt ist festzustellen, dass nach Auswertung des Untersuchungsergebnisses keine akute Gefahr für die Anwohnenden besteht. Auch ein kollapsartiges Versagen des Hanges ist wenig wahrscheinlich, sofern keine schwächenden Eingriffe in den Untergrund ohne vorherige Ausführung von Sicherungsmaßahmen vorgenommen werden. Zu
  2. Das Baugrundgutachten wurde allen beteiligten Ämtern, Fachbereichen sowie der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Damit werden bauliche Eingriffe in den Hang ohne Abstimmung entsprechender Sicherungsmaßnahmen vermieden. Da bei entsprechender Beachtung keine unmittelbare Gefahr eines unkontrollierten Hangrutsches bestehen, sind seitens des Magistrats derzeit keine baulichen Maßnahmen zur Hangsicherung geplant.

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