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Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz"

Vorlagentyp: STMagistrat
218 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz". Es wird erläutert, dass die Pförtnerampel keine Grünphase zeigt und die Vorrangregeln der StVO gelten. Zudem wird auf geplante Projekte zur Umorganisation der Steuerung hingewiesen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die erwähnte Pförtnerampel (in der Richtlinie zur Planung von Lichtsignalanlagen (RiLSA) als "Zeitinsel" genannt) wird mit einer zweifeldigen Signalfolge (ROT-GELB-DUNKEL) betrieben.

Grün wird hier nicht gezeigt, sodass beim Erlöschen des Signals nicht mit freier Fahrt zu rechnen ist, sondern nach wie vor die Vorrangregeln nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten. Hiernach dürfen Schienenfahrzeuge beim Fahrgastwechsel nur unter besonderer Vorsicht mit maximal Schrittgeschwindigkeit und entsprechendem Abstand überholt werden (§ 20 Absatz 2 StVO).

Sollte der Fahrgastwechsel beim Erlöschen des roten Signals noch nicht abgeschlossen sein, haben Fahrgäste auf der Fahrbahn also weiterhin Vorrang vor dem Kraftfahrzeug- und Radverkehr auf der Friedberger Landstraße.

Um die Fahrbeziehung Koselstraße / Bornheimer Landstraße in einer Grünphase bewerkstelligen zu können, muss eine Umorganisation der Steuerung stattfinden. An der besagten Kreuzung stehen die Projekte "Radlückenschluss Friedberger Landstraße" sowie "ÖV-Kombitrasse" an. Im Zuge dieser Projekte wird eine Umorganisation der Steuerung geprüft. Ein zeitlicher Horizont hierfür kann noch nicht genannt werden

Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Fachabteilung des Straßenverkehrsamtes.

Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird.

An der betroffenen Örtlichkeit liegt keine Unfallhäufungsstelle vor, auch weitere Auswertungen ergaben keine Auffälligkeiten, die eine Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage rechtfertigen würden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Dezember 2019STST 2291Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße einrichtenStellungnahme
  2. 12. Januar 2023OFOF 456/3Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 12. Januar 2023OFOF 447/3Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · Linke
  4. 26. Januar 2023OMOM 3449Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation „Friedberger Platz“Direktanregung
  5. 23. Februar 2023OMOM 3606Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger LandstraßeDirektanregung
  6. 5. Juni 2023Sie sind hier
    STST 1263Verkehrssicherheit an der Straßenbahnstation "Friedberger Platz"
    Stellungnahme
  7. 12. Juni 2023STST 1325Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger LandstraßeStellungnahme
  8. 5. September 2023OFOF 578/3Radweg Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  9. 19. Oktober 2023VV 782Radweg Friedberger LandstraßeAnfrage
  10. 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 218 WochenSTST 415Radweg Friedberger LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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