Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Entschärfung der Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße. Es wird vorgeschlagen, die Markierung des Tunnels zu ändern, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mainluststraße keine bedeutende Radverkehrsverbindung darstellt und eine Umwandlung der Wendeschleife in eine Anliegerstraße nicht möglich ist.
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Taunustor — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Große Gallusstraße – Radweg16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein leistungsfähiges Umfahrungskonzept für das Bahnhofsviertel23.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Taunustor per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die derzeitige Markierung entspricht nicht dem Sinnbild, das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Kennzeichnung von Tunneln vorgesehen ist. Das bislang markierte Symbol erinnert tatsächlich an einen U-Turn und kann so leicht missverstanden werden. Ein ersatzloser Wegfall der Markierung stellt keine Verbesserung in der Orientierung der Verkehrsteilnehmer:innen dar. Der Anregung wird deshalb damit entsprochen, dass ersatzweise die Markierung des Schriftzuges "Tunnel" (Verkehrszeichen (VZ) 327 StVO) aufgebracht wird.
Zu 2.: Bei der Mainluststraße handelt es sich nicht um eine Verbindung, die für den Radverkehr von übergeordneter Bedeutung (Durchgangsverkehr) ist. Dies lässt sich unter anderem daran festhalten, dass Radfahrende, die über die Mainluststraße in Fahrtrichtung Norden fahren, automatisch in die Wendeschleife geleitet werden, von wo aus nur das Abbiegen nach links und somit in Richtung Hauptbahnhof gestattet ist. Ferner kann die Rechtsabbiegerspur zwar verkürzt werden, jedoch kann sie nicht auf ganzer Länge entfallen, da zum einen die Aufstellfläche vor der Lichtsignalanlage (LSA) für den rechtsabbiegenden Verkehr benötigt wird, damit der in den Tunnel einfahrende Verkehr nicht behindert wird. Zum anderen ist eine Überführung des Radverkehrs in den Mischverkehr innerhalb eines Kreuzungsbereiches (hinter der LSA) nicht zulässig. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Zu 3.: Der Anregung lässt sich aus folgenden Gründen nicht entsprechen: Die Wendeschleife würde in eine Anliegerstraße umgewandelt. Der Durchgangsverkehr dürfte diesen Streckenabschnitt entsprechend nicht mehr nutzen. In der Folge muss eine Umfahrung für diesen Verkehrsstrom erfolgen. Dieser muss dann über die Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Taunustor und die Untermainanlage zurück auf die Gutleutstraße in Richtung Hauptbahnhof erfolgen. Erwartungsgemäß werden sich die Verkehrsteilnehmer:innen nicht dauerhaft an diese Umfahrungsempfehlung halten, zumal eine dauerhafte Umleitungsbeschilderung für eine Umleitungsstrecke nicht möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2022OFOF 542/1Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Januar 2023OMOM 3403Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützenDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1231Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab