Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainluststraße/Weserstraße und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die derzeitige Markierung entspricht nicht dem Sinnbild, das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für die Kennzeichnung von Tunneln vorgesehen ist. Das bislang markierte Symbol erinnert tatsächlich an einen U-Turn und kann so leicht missverstanden werden. Ein ersatzloser Wegfall der Markierung stellt keine Verbesserung in der Orientierung der Verkehrsteilnehmer:innen dar. Der Anregung wird deshalb damit entsprochen, dass ersatzweise die Markierung des Schriftzuges "Tunnel" (Verkehrszeichen (VZ) 327 StVO) aufgebracht wird. Zu 2.: Bei der Mainluststraße handelt es sich nicht um eine Verbindung, die für den Radverkehr von übergeordneter Bedeutung (Durchgangsverkehr) ist. Dies lässt sich unter anderem daran festhalten, dass Radfahrende, die über die Mainluststraße in Fahrtrichtung Norden fahren, automatisch in die Wendeschleife geleitet werden, von wo aus nur das Abbiegen nach links und somit in Richtung Hauptbahnhof gestattet ist. Ferner kann die Rechtsabbiegerspur zwar verkürzt werden, jedoch kann sie nicht auf ganzer Länge entfallen, da zum einen die Aufstellfläche vor der Lichtsignalanlage (LSA) für den rechtsabbiegenden Verkehr benötigt wird, damit der in den Tunnel einfahrende Verkehr nicht behindert wird. Zum anderen ist eine Überführung des Radverkehrs in den Mischverkehr innerhalb eines Kreuzungsbereiches (hinter der LSA) nicht zulässig. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 3.: Der Anregung lässt sich aus folgenden Gründen nicht entsprechen: Die Wendeschleife würde in eine Anliegerstraße umgewandelt. Der Durchgangsverkehr dürfte diesen Streckenabschnitt entsprechend nicht mehr nutzen. In der Folge muss eine Umfahrung für diesen Verkehrsstrom erfolgen. Dieser muss dann über die Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Taunustor und die Untermainanlage zurück auf die Gutleutstraße in Richtung Hauptbahnhof erfolgen. Erwartungsgemäß werden sich die Verkehrsteilnehmer:innen nicht dauerhaft an diese Umfahrungsempfehlung halten, zumal eine dauerhafte Umleitungsbeschilderung für eine Umleitungsstrecke nicht möglich ist.