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Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtung von Modalfiltern wird aufgrund eines noch anhängigen Klageverfahrens in Sachen Modalfilter Cronstettenstraße abgelehnt. Bis zu dessen Abschluss und dem Vorliegen eines schriftlichen Urteils sowie Ablauf der Rechtsmittelfrist werden keine vergleichbaren Anordnungen getroffen, um keine weiteren, potentiell rechtsunsicheren, Zustände zu schaffen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Klageverfahrens sollten weitere Änderungen der Verkehrsführung sehr wohl in ein verkehrliches Gesamtkonzept für das westliche Nordend einfließen, da sich bei jeder Änderung Folgewirkungen mit neuer "Betroffenheit" nicht ausschließen lassen. Hinsichtlich des anstehenden Gesamtkonzeptes wird auf den Bericht des Magistrats vom 18. Dezember 2023, B 476, verwiesen. Die Einrichtung eines Linkseinbiegers aus der Glauburgstraße (West) in die Eckenheimer Landstraße (Nord) kann nicht unabhängig vom verkehrlichen Gesamtkonzept für das westliche Nordend gesehen werden. Darüber hinaus erschweren die fehlende Möglichkeit, eine separate Linksabbiegespur in der Glauburgstraße einzurichten (zu geringe Fahrbahnbreite aufgrund der vorhanden Gehwegnasen) sowie die für eine Linkseinbiegebeziehung ungünstige Haltestellenlage der U-Bahn unmittelbar hinter der Kreuzung (Rückstaugefahr des nachfolgenden Kfz-Verkehrs) die gewünschte Fahrbeziehung. Vor diesen Hintergründen und weiteren komplexen verkehrstechnischen Randbedingungen ist eine tiefere Verkehrsuntersuchung unausweichlich, die erst im Zusammenhang mit dem verkehrlichen Gesamtkonzept in Aussicht gestellt werden kann.