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Wildes Queren von Gleisen ist zu verhindern, nicht zu fördern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat sieht nach ämterübergreifender Abstimmung auch weiterhin von einer Absicherung der U-Bahnstrecke am Ostende des Bonifatiusparks durch Buschwerk ab und verweist nochmals auf die in der Stellungnahme ST 2787 vom 19.12.2022 dargelegten Gründe. Aufgrund der freien Sicht, ohne Buschwerk, werden Kinder, Hunde oder andere Gleisquerer:innen bereits von weitem gesehen. Durch eine Anpflanzung wäre die freie Sicht nicht mehr gewährleistet. Das in der Anregung OM 2658 vom 09.09.2022 angeführte Beispiel der Hecken entlang der Grünanlage am Kautenhof ist nicht mit der Situation am Ostende des Bonifatiuparks zu vergleichen. Am Kautenhof befindet sich ein Fußgängerüberweg über die Gleise, so dass es abseits davon kaum Gleisquerende gibt.