Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Konrad-Zuse-Straße abgelehnt, da die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Insbesondere wird die notwendige Verkehrsstärke nicht erreicht und die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone, wo neue Überwege nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.
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Konrad-Zuse-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.05.2026.
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- Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Konrad-Zuse-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Um einen Fußgängerüberweg anlegen zu können, müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein, die in diesem Fall leider nicht zutreffen. Maßgeblich hierfür sind § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO sowie die Richtlinien für die Anlagen und Ausstattungen von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001). Zum einen wird eine in den Richtlinien erforderliche Mindest-Verkehrsstärke sowohl von Fußgänger:innen als auch von Fahrzeugen pro Stunde erwartet, die hier nicht erreicht wird. Zum anderen ist die Konrad-Zuse-Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich sind. In Tempo-30-Zonen werden keine neuen Fußgängerüberwege angebracht bzw. nur in sehr seltenen Ausnahmefällen unter Vorraussetzung bestimmter Kriterien. Zu den Ausnahmefällen - um einen neuen Fußgängerüberweg in einer Tempo-30-Zone anzulegen - gehört die Sicherung eines Schulwegs. Diese Sicherung des Schulwegs ist durch den vorhandenen Fußgängerüberweg in Höhe der Grünfläche (nördlich der Hausnummer 39) gegeben. Dieser liegt von dem weitesten Zugang der Wohnanlage Berghöfe nur ca. 100 m, bei den nördlichen Gebäuden sogar nur 20 m entfernt. Aus den genannten Gründen wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an besagter Stelle abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2023OFOF 339/12Konrad-Zuse-Straße - weiterer FußgängerüberwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Januar 2023OMOM 3472Konrad-Zuse-Straße - weiterer FußgängerüberwegDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1202Konrad-Zuse-Straße - weiterer FußgängerüberwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab