Brücke über der Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer durch Anbringen von Verkehrsspiegeln
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Mit Verkehrsspiegeln können ausschließlich Kraftfahrzeuge besser gesehen werden. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und besonders - aufgrund ihrer geringen Körpergröße - Kinder schlechter zu erkennen und leicht zu übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht zu einem zügigen Verlassen des Ausfahrtsbereiches verleitet, würde hier eine Unfallquelle geschaffen. Generell sind Verkehrsteilnehmende gehalten, in einer unübersichtlichen Verkehrssituation sich vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr zu tasten, bis ausreichend Übersicht besteht. Hierbei gilt der Grundsatz (StVO § 1), sich so zu verhalten haben, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.