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Rotlichtverstöße Emser Brücke/Europa-Allee konsequent ahnden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Unfallaufkommen durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtmissachtung. Die Festlegung der Standorte erfolgt unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission, der Städtischen Verkehrspolizei sowie der die Anlagen betreuenden Stelle. Anhand der jeweils aktuellen Unfallzahlen werden die einzelnen in Frage kommenden Standorte diskutiert und abschließend eine Entscheidung getroffen. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der Kreuzung Emser Brücke / Europa-Allee / Lissabonner Straße liegt kein Unfallschwerpunkt vor. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Das verbotswidrige Wenden (U-Turns) kann von den stationären Anlagen nicht erfasst werden. Kontrollen hierzu obliegen der für den Fließverkehr originär zuständigen Landespolizei.

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