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Inspektion und Renaturierung des Grüngürtels im Bereich Am Dachsberg zwischen Preungesheim und Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kleingärten westlich der Straße Am Dachsberg befinden sich in Zone II des Landschaftsschutzgebietes und die Kleingärten östlich davon in Schutzzone I. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dortigen Nutzungen wurden nicht erteilt. Die für die Überwachung des Landschaftsschutzgebietes zuständige Untere Naturschutzbehörde ist rechtlich gehalten, in einem räumlich zusammengehörenden Bereich allen widerrechtlichen Bebauungen nachzugehen. Solche aufwendigen Verfahren können nur nach Prioritäten durchgeführt werden. Vorrang haben dabei die besonders hochwertigen Flächen der Schutzkategorie II wie zum Beispiel die Überschwemmungsbereiche des Mains oder ganz aktuell das FFH-Gebiet "Seckbacher Ried". Aufgrund der Vielzahl der Fälle und des hohen Aufwands der Verfahren kann daher derzeit nicht abgesehen werden, wann entsprechende Verfahren im genannten Bereich durchgeführt werden können. Bei der hier monierten Entfernung von Gehölz handelte es sich um Brombeersträucher, die sich auf der Trasse einer Trinkwassertransportleitung (Durchmesser DN 800) befanden. Im Zusammenhang mit der Reparatur einer Undichte an der Leitung (ungeplante Instandhaltungsmaßnahme) musste der Bewuchs durch Hessenwasser kurzfristig entfernt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass entsprechend dem technischen Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) Leitungstrassen grundsätzlich frei von Bewuchs sein müssen.