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Piktogramm auf Höhe Burgstraße 34

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 40, Zeichen 136 Nummer 1 Absatz 1 darf das gewünschte Piktogramm (Verkehrszeichen 136 StVO "Kinder" nur angeordnet werden, wo die Gefahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Fahrbahn laufen und eine technische Sicherung nicht möglich ist. In Tempo 30-Zonen sind in der Regel solche Piktogramme nicht notwendig. Die Burgstraße ist zwar Teil einer Tempo 30-Zone. Unmittelbar in der Nähe befindet sich allerdings die Merianschule, wodurch anzunehmen ist, dass Schulkinder regelmäßig die Fahrbahn überqueren. Die technische Sicherung mittels Lichtsignalanlage (LSA) ist nicht möglich, da sich die Stelle zu nah an einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Eine Sicherung mittels Verkehrsinsel ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht umsetzbar. Insofern wird der Anregung entsprochen und das Piktogramm wird angebracht.