a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
18.02.2014
02.12.2014
19.05.2015
13.01.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee?
Details im PARLIS OM_2906_2014Ortsbeirat Magistratsvorlage
Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Details im PARLIS OM_4185_2015Stellungnahme des Magistrats
a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Details im PARLIS ST_116_201718.02.2014
19.05.2015
13.01.2017
Stellungnahme des Magistrats
a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Details im PARLIS ST_116_2017S A C H S T A N D :
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116
Betreff: a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern Die vom Magistrat beauftragte Parkraumuntersuchung für Bornheim (Büro VKT, Parkraumkonzept Bornheim, 2014) hat erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims verdeutlicht. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird derzeit ein auf die spezifische Situation in Bornheim zugeschnittenes Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat soll hierbei eine alternative Regelungsform des Bewohnerparkens zum Einsatz kommen. Grundidee des Konzepts ist eine flächenhafte Parkgebührenpflicht im erweiterten Umfeld der Berger Straße. Inhaber eines Bewohnerparkausweises werden von der Gebührenpflicht freigestellt. Es gibt hier aber keine exklusive Reservierung von Teilen des Parkraumangebots. Der Magistrat geht davon aus, dass durch einen entsprechenden Zuschnitt der Bewohnerparkgebiete in den Teilen von Bornheim, die regelmäßig durch Veranstaltungsverkehre belastet werden, z.B. der Bereich Kettelerallee, eine nahezu hundertprozentige Reservierung für Inhaber von Bewohnerparkausweisen möglich wird. Eine Grobkonzeption soll demnächst im Ortsbeirat vorgestellt werden und wird dann anschließend straßenweise verfeinert.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 116
Betreff: a) Parkraumbewirtschaftungskonzept b) Anwohnerparken: Gibt es ein Zwischenresümee? c) Parkraumbewirtschaftung in Bornheims Ortskern
Die vom Magistrat beauftragte Parkraumuntersuchung für Bornheim (Büro VKT, Parkraumkonzept Bornheim, 2014) hat erwartungsgemäß den hohen Parkdruck in weiten Teilen Bornheims verdeutlicht. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird derzeit ein auf die spezifische Situation in Bornheim zugeschnittenes Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat soll hierbei eine alternative Regelungsform des Bewohnerparkens zum Einsatz kommen. Grundidee des Konzepts ist eine flächenhafte Parkgebührenpflicht im erweiterten Umfeld der Berger Straße. Inhaber eines Bewohnerparkausweises werden von der Gebührenpflicht freigestellt. Es gibt hier aber keine exklusive Reservierung von Teilen des Parkraumangebots. Der Magistrat geht davon aus, dass durch einen entsprechenden Zuschnitt der Bewohnerparkgebiete in den Teilen von Bornheim, die regelmäßig durch Veranstaltungsverkehre belastet werden, z.B. der Bereich Kettelerallee, eine nahezu hundertprozentige Reservierung für Inhaber von Bewohnerparkausweisen möglich wird. Eine Grobkonzeption soll demnächst im Ortsbeirat vorgestellt werden und wird dann anschließend straßenweise verfeinert.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2906
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3695 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4185