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Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und aus-fahrt

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Installation von Verkehrsspiegeln an der Heidestraße 156 abgelehnt, da die Sichtverhältnisse ausreichend sind und Verkehrsspiegel als zusätzliche Gefahrenquelle gelten. Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass Verkehrsspiegel nicht die erhoffte Verbesserung bringen und stattdessen zu Fehleinschätzungen führen können.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat lehnt die Installation von Verkehrsspiegeln in der Heidestraße 156 ab. Die angesprochene Tiefgaragenzufahrt ist rund 9,0 Meter breit und mit zwei großzügigen Baumscheiben eingefasst. Sie unterscheidet sich nicht von einer Vielzahl von Ausfahrten im Stadtgebiet, die unmittelbar an einen Gehweg grenzen. Im Innenbereich der Ausfahrt wurde bereits ein Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen angebracht, um auf den Fußverkehr aus beiden Richtungen hinzuweisen. Die Heidestraße liegt zudem in einer Tempo-30-Zone und weist keinerlei Krümmung auf. Bei ordnungsgemäß angepasster Geschwindigkeit und im Rahmen der Sorgfaltspflicht gemäß Straßenverkehrsordnung ist eine ausreichende Sicht auf den Verkehr gewährleistet.

Generell weist der Magistrat darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann.

Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2024OFOF 380/4Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und ausfahrtOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Februar 2024OMOM 5107Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und ausfahrtDirektanregung
  3. 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1168Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und aus-fahrt
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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