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Installation von Verkehrsspiegeln in Höhe Heidestraße 156 gegenüber der Tiefgaragenein- und aus-fahrt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat lehnt die Installation von Verkehrsspiegeln in der Heidestraße 156 ab. Die angesprochene Tiefgaragenzufahrt ist rund 9,0 Meter breit und mit zwei großzügigen Baumscheiben eingefasst. Sie unterscheidet sich nicht von einer Vielzahl von Ausfahrten im Stadtgebiet, die unmittelbar an einen Gehweg grenzen. Im Innenbereich der Ausfahrt wurde bereits ein Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen angebracht, um auf den Fußverkehr aus beiden Richtungen hinzuweisen. Die Heidestraße liegt zudem in einer Tempo-30-Zone und weist keinerlei Krümmung auf. Bei ordnungsgemäß angepasster Geschwindigkeit und im Rahmen der Sorgfaltspflicht gemäß Straßenverkehrsordnung ist eine ausreichende Sicht auf den Verkehr gewährleistet. Generell weist der Magistrat darauf hin, dass sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt.

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