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Unterliederbach: Marktplatz für alle attraktiver gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. und
  2. Der Marktplatz Unterliederbach ist derzeit hauptsächlich durch parkende Fahrzeuge belegt. Für eine Umgestaltung sind derzeit keine Mittel eingestellt. Sofern der Ortsbeirat eine Möglichkeit sieht, Patinnen und/oder Paten für die Aufstellung und Pflege von Blumenkübeln zu vermitteln, wäre der Magistrat bereit das Anliegen in einem noch festzulegenden Umfang zu unterstützen. Zu
  3. und
  4. Der Magistrat sieht von der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen ab. Eine Überwachung in ausreichendem Umfang ist aufgrund personeller Ressourcen nicht leistbar. Ein eingeschränktes Halteverbot zur Andienung besteht auf der Liederbacher Straße ab Hausnummer 131 bis zum Marktplatz. Gegenüber dem Marktplatz besteht absolutes Halteverbot. Die Fahrzeuge des Getränkeabholmarkts können von der Grundstückszufahrt in den gegenüberliegenden Weg zu Hausnummer 3 rangieren, um dann in die Liederbacher Straße einzufahren. Durch die im mittleren Bereich beschilderte verkehrsberuhigte Zone am Marktplatz Unterliederbach besteht ein Halteverbot. Der Bereich dient als Zufahrt zur Weizengasse Hausnummer 5 und
  5. Daher ist eine komplette Abriegelung des Platzes nicht möglich. Die in der Skizze des Ortsbeirates eingezeichneten Zufahrten bestehen bereits. Im Nordteil (kurz vor Liederbacher Straße Hausnummer 127) sowie im Südteil (nähe Bushaltestelle) besteht keine Beschilderung. Hier darf geparkt werden. Die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze ist aufgrund des Baumbestands sowie anderer Einbauten wie Laternen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar. Zu
  6. Da Verkaufsstände aller Art - auch "mobile" Gastronomie/Foodtrucks - im gesamten Stadtgebiet nicht genehmigungsfähig sind, ist die Installation eines Strom- und Wasseranschlusses nicht erforderlich. Sofern diese Anschlüsse für andere Zwecke (beispielsweise Kerb) benötigt werden, müssen diese bei den Versorgungsträgern beantragt werden. Der Magistrat steht dann bei der Standortauswahl und der erforderlichen Aufbruchgenehmigung beratend zur Verfügung.