Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad
Stellungnahme des Magistrats
In der Vergangenheit wurde die Buslinie 61 in beiden Fahrtrichtungen über die Straßenbahntrasse geführt. Es war dabei auch möglich, die Linie 51 im Bereich der Bruchfeldstraße auf die Trasse zu führen und mit einer besonderen Signalisierung wieder auszufädeln. Die Straßenbahnhaltestelle "Triftstraße" in der Rennbahnstraße in Niederrad wurde jedoch im Jahr 2004/2005 auf eine Länge von rund 60 m barrierefrei ausgebaut. Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Triftstraße" wurden entsprechend der Anforderung an die Barrierefreiheit die Bahnsteige erhöht und leicht versetzt, um den Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante zu verringern. Dadurch wurde der Abstand zwischen den Bahnsteigkanten auf rund 5,50 m reduziert. Für eine zweiseitige Führung von Linienbussen auf einer Gleistrasse im Haltestellenbereich mit angehobenen Bahnsteigen bzw. Bordsteinen benötigt man jedoch einen Abstand von 6,50 m zwischen den Bahnsteigkanten bzw. für eine einsteige Führung einen Abstand von 6,00 m. Für einen sicheren Begegnungsfall Straßenbahn/Bus sind die bestehenden Abstände zu gering, zumal hier sowohl die Straßenbahnen als auch die Linienbusse in dichter Fahrtenfolge verkehren und es ständig zu unlösbaren Begegnungsfällen im Haltestellenbereich käme. Aus diesem Grund müssen die Busse über die IV-Fahrbahn geführt werden. Daher wurden für beide Fahrtrichtungen barrierefreie Bushaltestellen an den Fahrbahnrändern angelegt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2145 vom 16.11.2018 zur Anregung des Ortsbeirats 5 (OA 281 vom 08.06.2018) hingewiesen.