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Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen an der Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der Anforderungen an die Barrierefreiheit ist eine Führung der Busse über die IV-Fahrbahn notwendig, um sichere Begegnungen zwischen Straßenbahnen und Bussen zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

In der Vergangenheit wurde die Buslinie 61 in beiden Fahrtrichtungen über die Straßenbahntrasse geführt. Es war dabei auch möglich, die Linie 51 im Bereich der Bruchfeldstraße auf die Trasse zu führen und mit einer besonderen Signalisierung wieder auszufädeln. Die Straßenbahnhaltestelle "Triftstraße" in der Rennbahnstraße in Niederrad wurde jedoch im Jahr 2004/2005 auf eine Länge von rund 60 m barrierefrei ausgebaut. Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Triftstraße" wurden entsprechend der Anforderung an die Barrierefreiheit die Bahnsteige erhöht und leicht versetzt, um den Spalt zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante zu verringern. Dadurch wurde der Abstand zwischen den Bahnsteigkanten auf rund 5,50 m reduziert. Für eine zweiseitige Führung von Linienbussen auf einer Gleistrasse im Haltestellenbereich mit angehobenen Bahnsteigen bzw. Bordsteinen benötigt man jedoch einen Abstand von 6,50 m zwischen den Bahnsteigkanten bzw. für eine einsteige Führung einen Abstand von 6,00 m. Für einen sicheren Begegnungsfall Straßenbahn/Bus sind die bestehenden Abstände zu gering, zumal hier sowohl die Straßenbahnen als auch die Linienbusse in dichter Fahrtenfolge verkehren und es ständig zu unlösbaren Begegnungsfällen im Haltestellenbereich käme. Aus diesem Grund müssen die Busse über die IV-Fahrbahn geführt werden. Daher wurden für beide Fahrtrichtungen barrierefreie Bushaltestellen an den Fahrbahnrändern angelegt.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2145 vom 16.11.2018 zur Anregung des Ortsbeirats 5 (OA 281 vom 08.06.2018) hingewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. September 2022OFOF 557/5Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Halte-stelle „Triftstraße“ in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Oktober 2022OMOM 2865Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle „Triftstraße“ in NiederradDirektanregung
  3. 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 1136Änderung der Verkehrsführung von Linienbussen um die Haltestelle "Triftstraße" in Niederrad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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