Sicherer Schulweg für die Kinder der Riedhofschule
Stellungnahme des Magistrats
Am 11. November 2022 fand ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung statt. Zu 1.: Die Beleuchtungsanlage entlang des Schulweges zur Riedhofschule entspricht den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien. Jedoch kann es im Betrieb zu Störungen kommen und einzelne Leuchten können ausfallen. Um zeitnah Abhilfe zu schaffen, können Störungen dem mit der Betriebsführung beauftragten Unternehmen, der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), gemeldet werden. Die SRM hat eine Meldeplattform eingerichtet, die im Internet auf https://www.srm-rheinmain.de/html/stoerungsmeldung-frankfurt.html erreichbar ist. Alternativ gibt es telefonisch unter 069/213-88110 die zentrale Störungsannahme. Gemeldete Störungen werden meist innerhalb von ein bis zwei Tagen beseitigt. Zu 2.: Die Schulwege sind bereits hinreichend beschildert. Das Verkehrszeichen (VZ) 1040-36 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Schulweg in Verbindung mit zeitlicher Begrenzung" lässt sich außerdem nur in Verbindung mit dem VZ 101 StVO "Gefahrstelle" oder VZ 274 StVO "Zulässige Höchstgeschwindigkeit" anbringen. Bei einer Tempo 30-Beschilderung vor Schulen wird dies über eine Trägertafel kommuniziert. Ein Zusatzzeichen entfällt in diesem Fall. Unabhängig davon gibt es im Stadtgebiet über 150 Schulen. Alle Schulwege mit der angeregten Beschilderung auszustatten, hätte keinen bleibenden Effekt. Zu. 3.: Der Schulweg wird von der Schule festgelegt. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zurzeit an einer Überarbeitung des Konzeptes zur Entwicklung sicherer Schulwege arbeitet. An Lichtsignalanlagen, die auf einem offiziellen Schulweg liegen, wird bei der Ermittlung der Schutz- und Räumzeiten eine geringere Geschwindigkeit der Fußgänger:innen angesetzt als sonst üblich. Ebenfalls wird auf ausreichende Grünzeiten für die Fußgänger geachtet. Im Übrigen ist die Grünzeit bei allen Lichtsignalanlagen stets so berechnet, dass Fußgänger:innen, die in der letzten Grünsekunde die Fahrbahn betreten, diese noch sicher räumen können, bevor der folgende Verkehrsstrom Grün erhält. Zu 4.: Der zuständige Baubezirk wird den Zustand des Gehwegs überprüfen und bei Bedarf betroffene Abschnitte sanieren. Gerne können festgestellte Mängel per E-Mail an bbzmitte.amt66@stadt-frankfurt.de übermittelt werden. Zu 5.: Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr im Stadtteil Sachsenhausen, darunter auch die Schulwege zur Riedhofschule. E-Scooter und Fahrräder dürfen auf Gehwegen abgestellt werden. Sofern im Rahmen der Streifen behindernd abgestellte E-Scooter festgestellt werden, werden diese umplatziert. Dies geschieht auch bei Fahrrädern, sofern es möglich ist. Zudem können falsch abgestellte E-Scooter von Leihfirmen den Firmen direkt gemeldet werden. Die Telefonnummern und Mailadressen sind auf der städtischen Webseite zu finden https://frankfurt.de/themen/verkehr/e-scooter. Zu 6.: Die Städtische Verkehrspolizei führt mobile Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Schulwegs der Riedhofschule durch (zum Beispiel Ziegelhütten- und Bischofsweg). Zu 7.: Gemäß dem Protokoll des Schulwegtermins vom November 2022 werden sowohl in der Mörfelder Landstraße als auch in der Stresemannallee "Kiss-and-Go-Zonen" eingerichtet. Zu 8.: Die Festlegung der Standorte für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei und der Unfallkommission der Stadt Frankfurt. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oberste Priorität hat. Diese Priorisierung ist auch notwendig, da weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisiert werden können, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird. Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits- beziehungsweise rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. Stationäre Anlagen können nur über eine vergleichsweise kurze Strecke Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten nehmen. Sie sind weniger dazu geeignet, wenn Geschwindigkeitsübertretungen über eine längere Strecke hinweg zu verzeichnen sind. In der Kennedyallee auf Höhe der Vogelweidstraße liegt keine geschwindigkeits-beziehungsweise rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor. Zudem gibt es auch keine anderen Unfallauffälligkeiten, die eine Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage rechtfertigen. Zu 9.: Das verbogene Schild wird saniert.