Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Standorte für Packstationen am Riedberg und weist darauf hin, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Einrichtungen eingeschränkt werden sollte. Die Unterbringung von Paketstationen auf öffentlichen Flächen könnte zu einer Überfrachtung führen und ist rechtlich problematisch.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass die Nutzung des öffentlichen Raums als Verkehrs- und Aufenthaltsraum möglichst wenig durch Einbauten eingeschränkt bzw. gestört werden sollte und nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Aktuell gelebte Praxis im Umgang mit Paketstationen ist die Unterbringung auf privaten Flächen. Gemäß dem geltenden Gleichbehandlungsprinzip müsste die Stadt zukünftig auch anderen Antragstellern öffentliche Flächen zur gewerblichen Lagerung zur Verfügung stellen. Dies hätte eine Überfrachtung des öffentlichen Raums zur Folge.
Wir weisen zudem daraufhin, dass die Unterbringung von Paketstationen o.Ä. im Bereich von Haltestellen rechtlich nicht zulässig ist.
Die Nutzung der Packstationen obliegt der Post und soll eine Erleichterung der betriebsinternen Abläufe innerhalb der Post AG darstellen. Sie dienen keinem öffentlichen Interesse wie etwa die Briefkästen, sondern stellen eine gewerbliche Nutzung im öffentlichen Raum dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2021OMOM 979Packstation auf dem RiedbergDirektanregung
- 4. Januar 2022OFOF 159/12Standorte für Packstationen am Riedberg prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2022OMOM 1491Standorte für Packstationen am Riedberg prüfenDirektanregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1117Standorte für Packstationen am Riedberg prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab