Standorte für Packstationen am Riedberg prüfen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat macht darauf aufmerksam, dass die Nutzung des öffentlichen Raums als Verkehrs- und Aufenthaltsraum möglichst wenig durch Einbauten eingeschränkt bzw. gestört werden sollte und nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Aktuell gelebte Praxis im Umgang mit Paketstationen ist die Unterbringung auf privaten Flächen. Gemäß dem geltenden Gleichbehandlungsprinzip müsste die Stadt zukünftig auch anderen Antragstellern öffentliche Flächen zur gewerblichen Lagerung zur Verfügung stellen. Dies hätte eine Überfrachtung des öffentlichen Raums zur Folge. Wir weisen zudem daraufhin, dass die Unterbringung von Paketstationen o.Ä. im Bereich von Haltestellen rechtlich nicht zulässig ist. Die Nutzung der Packstationen obliegt der Post und soll eine Erleichterung der betriebsinternen Abläufe innerhalb der Post AG darstellen. Sie dienen keinem öffentlichen Interesse wie etwa die Briefkästen, sondern stellen eine gewerbliche Nutzung im öffentlichen Raum dar.