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Konzept zum Schutz des fußläufigen Publikums und der Radfahrer im städtischen (Straßen-)Raum der Straße Alt-Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Straße Alt-Fechenheim (Hausnummern 69 bis 123) kontrolliert die Städtische Verkehrspolizei sowohl den Parkraum als auch die Geschwindigkeit. Im Jahr 2023 erfolgten neun Geschwindigkeitskontrollen, in diesem Jahr bisher zwei. Während der Gesamtmessdauer dieser elf Kontrollen, von fast 27 Stunden, wurden 4955 Fahrzeuge erfasst, wovon 311 geblitzt wurden. Die Übertretungsquote ist mit 6,3 % bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unauffällig. Die Geschwindigkeitskontrollen sind im breiteren Straßenabschnitt effektiver, da der schmalere Bereich aufgrund baulicher Gegebenheiten weniger Übertretungen aufweist. Die Anregung wird jedoch zum Anlass genommen, auch in diesem Bereich eine Geschwindigkeitskontrolle zu Testzwecken durchzuführen. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass das Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger:innen mit besonderen Gefahren verbunden wäre. Von 2016 bis 2022 ereigneten sich auf der Straße Alt-Fechenheim zwischen Am Gansbühel und Schießhüttenstraße vier Unfälle mit Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung, davon nur einer der Art "Überschreiten der Fahrbahn". Kontrollen des Verkehrszeichens 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit Zusatz "Anlieger frei" sind aufwendig, weil die verbotswidrige Durchfahrt immer zu beweisen ist. Anhand des Autokennzeichens lässt sich das Anliegen der Verkehrsteilnehmer:innen nicht erkennen und demzufolge nicht bestimmen, ob die Straße berechtigt befahren wird. Die originär zuständige Landespolizei wird sowohl über die Thematik "Anlieger frei" als auch bezüglich Einhaltung von Überholabständen informiert. Bei beiden Thematiken gestaltet sich eine gerichtsfeste Beweisführung schwierig. Das Land Hessen informiert präventiv im Rahmen der Kampagne "Mit Abstand sicher unterwegs". Lokale Akteure vor Ort, wie beispielsweise das Quartiersmanagement, können über die Kampagne Straßenbanner bestellen, die in der Straße Alt-Fechenheim aufgehängt werden können, um auf die geltenden Maße beim Überholen aufmerksam zu machen, siehe https://mit-abstand-sicher-unterwegs.de/kommunenangebote/oeffentlichkeitsarbeit/#Banner. Im Radverkehrskonzept ist die Straße Alt-Fechenheim für die östlichen Stadtteile als Radhauptnetz eingestuft worden, wodurch der Straße eine prioritäre Bedeutung im Hinblick auf den Radverkehr zukommt. Ein Radverkehrskonzept wird voraussichtlich zum Ende des Jahres vorliegen. Dann existieren für alle östlichen Stadtteile Maßnahmen zur Radverkehrsförderung. Welche konkreten Maßnahmen sich für die Straße Alt-Fechenheim ergeben, lässt sich noch nicht mitteilen. Eine Ausführung könnte also frühestens 2025 erfolgen. Aktuell sind keine Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Der Abschnitt auf der Straße Alt-Fechenheim zwischen den Hausnummern 69 und 123 wird jeweils in Fahrtrichtung Norden von der Regionalbuslinie 551 des RMV im 30-Minuten-Takt sowie unter der Woche nachts zwischen 1:00 Uhr und 4.00 Uhr von der Nachtbuslinie N11, ebenfalls im 30-Minuten-Takt, befahren. Es ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung von Tempo-20 Zonen zu längeren Fahrzeiten für den Busverkehr führen. Hierdurch wird die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV geschwächt. Dies gilt insbesondere für die Buslinie 551, bei der die Einhaltung der Pünktlichkeit bereits heute eine Herausforderung darstellt. Fahrzeitverlängerungen infolge der Einrichtung einer Tempo-20 Zone könnten Anpassungen des Gesamtlinienweges nach sich ziehen, um Verspätungen zu vermeiden, Anschlüsse sicherzustellen und die Attraktivität der Gesamtreisezeit zu erhalten. Für die Nachtbuslinie N11 müsste die Gesamtfahrzeit auf dem genannten Abschnitt in Fahrtrichtung Norden um eine Minute verlängert werden, da diese bereits mit den heutigen zulässigen Geschwindigkeiten knapp bemessen ist. Ein Fahrzeugmehrbedarf ergibt sich hieraus zwar nicht, jedoch eine Erhöhung der Betriebskosten auf Seiten der traffiQ.