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Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für den Radschnellweg Vordertaunus (FRM 5) liegt bislang eine Machbarkeitsstudie vor. Derzeit sind noch keine konkreten Gestaltungsvorschläge erarbeitet, mit der Vorplanung soll im Laufe dieses Jahres begonnen werden. Dies gilt auch für den Bereich des Ortsbezirks 2. Sobald entsprechende Planungen vorliegen, wird der Ortsbeirat mittels der bekannten Verfahren - wie der Vorstellung der Planungsvorschläge in der Ortsbeiratssitzung im Rahmen des Geschäftsgangs der Beschlussvorlage - informiert und angehört. Ebenso ist geplant, die Planung der allgemeinen Öffentlichkeit bei Informationsveranstaltungen vorzustellen. Die Radschnellverbindungen werden nach den Vorgaben (Qualitätsstandards und Musterlösungen) der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) geplant. Dabei werden alle Verkehrsmittel berücksichtigt. Der Anregung des Ortsbeirates wird daher zu gegebener Zeit entsprochen. Gerne kann der Ortsbeirat dem Magistrat bereits vorab für die Gewerbetreibenden mitteilen, wo Lieferverkehr-Parkplätze entlang der Radschnellverbindung benötigt werden.

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