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Trassenführung U 4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 im Ortsbeirat 9 vorstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gegenwärtig prüft die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) im Rahmen des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung (§ 2325 vom 01.03.2018 zum Bericht des Magistrats vom 22.12.20217, B 430) in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF), den relevanten Ämtern der Stadt Frankfurt am Main sowie mit Unterstützung von Fachbüros und Sachverständigen ergebnisoffen, wie eine Verlängerung der U4 zwischen den heutigen Endstationen Bockenheimer Warte und Ginnheim in bestimmten Trassenkorridoren machbar wäre. Die Machbarkeitsstudie wird im Sommer 2024 vorgestellt. Für die Machbarkeitsprüfung werden die Varianten 1a, 1d und 3i auf Basis technischer Betrachtungen und im Rahmen einer vertieften Variantenuntersuchung mit verschiedenen Gutachten ergebnisoffen geprüft. Dabei werden neben den Erschließungswirkungen und den verkehrlichen Auswirkungen auch städtebauliche Aspekte und Entwicklungspotenziale näher betrachtet. Darüber hinaus werden die Kriterien der Nachhaltigkeit und des CO2-Footprints untersucht sowie mögliche Auswirkungen auf das Grundwasser und die Vegetation ermittelt, außerdem wird der Baugrund untersucht. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie mit Herausarbeitung mindestens einer Vorzugsvariante wird anschließend im Zuge einer Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung und weiterführenden Planung eingebracht. Im Rahmen der dann anstehenden Vorplanung werden die Planungen mit einer städtebaulichen Begleitplanung flankiert. Diese bezieht sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor entlang des entschiedenen Trassenverlaufs und der Haltestellenbereiche sowie auf das Zentrum Ginnheims. Das heißt., dass dem Ortsbeirat 9 derzeit noch keine stadträumlichen Planungen vorgestellt werden können. Zudem liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch keine Planung für eine konkrete Trassenführung vor. Bei den gegenwärtig in der Untersuchung befindlichen Varianten handelt sich um Trassenkorridore, innerhalb derer ein Verlauf möglich wäre. Die tatsächliche Streckenführung wird im Zuge der noch ausstehenden Vorplanung betrachtet, also nach einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung für eine Variante. Im Zuge der noch ausstehenden Vorplanung kann die SBEV gemeinsam mit weiteren städtischen Fachämtern dem OBR 9 zu gegebenem Zeitpunkt den dann vorliegenden Planungsstand erörtern. Bis zur Veröffentlichung und Vorstellung der Machbarkeitsstudie im Sommer 2024 ist der im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022 (B 429) vorgetragene Sachstand gültig. Bei Fragen und Anliegen rund um das Projekt steht das Projekt-Team über ein Projekttelefon (0151/641 52 907) und eine E-Mail-Adresse (verlaengerungu4@sbev-frankfurt.de) für einen direkten Dialog zur Verfügung.