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Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Kleinkinder werden in der Regel von Erwachsenen in die Krabbelstube gebracht beziehungsweise auch wieder abgeholt. Sie sind nicht allein im Straßenverkehr unterwegs wie zum Beispiel Schulkinder. Die geforderte Beschilderung ist hier deshalb nicht zutreffend. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 5.: Es gibt nur eine begrenzte Anzahl mobiler Geschwindigkeitsanzeigen, der Einsatz ist Schulen beziehungsweise den Schulwegen vorbehalten. Weitere Standorte könnten nur auf Kosten der bereits bestehenden Standorte eingerichtet werden, was nicht zielführend ist. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 6.: Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen. In einem Zeitraum von fast einer Stunde wurden lediglich 10 Fahrzeuge erfasst, 2 dieser Fahrzeuge wiesen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im ahndungsfähigen Bereich auf. Bereits im Jahr 2023 wurden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, auch wenn hier die Verkehrsdichte höher war, so waren dafür die Übertretungsquoten sehr unauffällig. Die Ergebnisse rechtfertigen keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen würden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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