Spielstraße im südlichen Westend
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Temporäre Spielstraße Nach abgeschlossener Prüfung wird keine Möglichkeit gesehen, in der Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg eine temporäre Spielstraße einzurichten. Die Straßen, in denen bisher temporäre Spielstraßen eingerichtet wurden, sind kurze Netzabschnitte, die so im Netz liegen, dass sie gesperrt werden können, ohne dass Sackgassen entstehen. Die Beethovenstraße zwischen Beethovenplatz und Kettenhofweg ist aufgrund ihrer Länge und der verkehrlichen Funktion nicht geeignet. Dauerhafte Spielstraße Um eine bestehende Straße als verkehrsberuhigten Bereich (umgangssprachlich oft als Spielstraße bezeichnet) gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ausweisen zu können, müssen die baulichen Voraussetzungen vorliegen. So muss beispielsweise der Straßenraum niveaugleich ausgebildet werden, sodass auch über die Gestaltung der Aufenthaltscharakter verdeutlicht wird (Mischprinzip). Die Beethovenstraße ist im Trennungsprinzip ausgebaut, die unterschiedlichen Funktionen sind also baulich durch Bordsteinkanten oder weitere Gestaltungselemente getrennt. Das trifft auch auf die anderen Straßen in diesem Areal zu. Somit wäre im Sinne der Einheitlichkeit von baulicher Gestaltung und betrieblicher Regelung eine umfangreiche Planung und ein aufwendiger Umbau notwendig. Hierfür stehen derzeit weder personelle Kapazitäten noch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Zu 2.: Eine Prüfung hat ergeben, dass aktuell keine Straße im südlichen Westend aufgrund der komplexen Einbahnstraßenregelungen geeignet ist, um eine temporäre Spielstraße einzurichten. Daher muss abschließend mitgeteilt werden, dass der Anregung - Einrichtung einer temporären bzw. ortsfesten Spielstraße - nicht entsprochen werden kann.