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Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der in Rede stehende scharfe Kurvenbereich ist - aufgrund des durch die Fahrgeometrie abstrakt erhöhten Verkehrssicherheitsrisikos - mit Verkehrszeichen (VZ) 103-20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Gefahrzeichen Kurve rechts) und mehreren VZ 625-20 StVO (Richtungstafel in Kurven) beschildert. Auch ist mit VZ 274-30 StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Die Unfallbelastung mit Personenschäden ist mit zwei Unfällen im Zeitraum 2016-2022 angesichts des Verkehrsaufkommens absolut unauffällig. Bei nasser Fahrbahn in Kombination mit fahrlässiger oder vorsätzlicher Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auftretende Unfälle mit Sachschaden sind auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen, so dass in der Gesamtschau straßenverkehrsbehördlicherseits kein Handlungsbedarf gesehen wird.

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