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Änderung der Verkehrsführung im Bereich Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Eine Bevorrechtigung der Abbiegesituation "Roßkopfstraße links in Niederurseler Landstraße" gegenüber der jetzigen Regelung mit Lichtsignalanlage (LSA) ist nicht sinnvoll. Zum einen könnten dadurch Gefahren entstehen. So ist es wahrscheinlich, dass künftig mit einer höheren Geschwindigkeit gefahren würde als derzeit. Der aus westlicher Richtung kommende Verkehr muss die Roßkopfstraße queren, um in den östlichen Abschnitt der Niederurseler Landstraße zu gelangen. Gerade dieser Verkehr wäre gefährdeter als bei der jetzigen Verkehrsführung. Auch müssten sich Verkehrsteilnehmer:innen vor dem Überqueren der Roßkopfstraße langsam in die Querungsstelle hineintasten, um ankommende Fahrzeuge in der Roßkopfstraße sehen zu können. Unabhängig davon lässt sich die vorgeschlagene Beschilderung nicht ohne weiteres umsetzen. Die Kreuzung müsste hierzu grundlegend umgestaltet werden. Derzeit sind die Betriebszeiten der Signalanlage täglich von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die Signalschaltung berücksichtigt bereits die verkehrlichen Verhältnisse (Hauptverkehrsstrom von der Roßkopfstraße links in die Niederurseler Landstraße). Eine Verlängerung der Betriebszeiten oder der Verzicht auf die Nachtabschaltung könnte die beschriebenen Probleme, die im Aus-Zustand der Anlage bestehen, auch ohne Änderung der Vorfahrtsregelung, beseitigen.

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