Ersatzhaltestelle "Oeder Weg"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu a.: Es wurde im Vorfeld keine Ampelschaltung mit Einbahnwechselverkehr als Alternative zur halbseitigen Sperrung geprüft. Zu b.: Die Maßnahme war ein sogenannter Notstand, der maßnahmengegenständliche Abwasserkanal war bereits stark beschädigt. Daher wurde auf eine Ampelregelung bewusst verzichtet und die schnellstmöglich umsetzbare Variante gewählt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nicht jede Verkehrsabsicherungsfirma "ab Lager" über eine solche Anlage verfügt und auch für eine bauzeitliche Lichtsignalanlage (LSA) verkehrstechnische Unterlagen zu erstellen und zu prüfen sind.