Spielplätze für alle
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Inklusion auf Spielplätzen schrittweise umzusetzen, indem bei Neubauten und Umgestaltungen die Möglichkeiten zur Inklusion intensiv geprüft werden. Ziel ist es, Spielplätze für alle Kinder, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, zugänglich zu machen.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat 4 für die grundsätzliche Bereitschaft Investitionen in Spielplätze aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Die Stadt Frankfurt verwaltet rd. 440 Spielplätze, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Die vorhandenen Personalkapazitäten und das zur Verfügung stehende Budget pro Jahr erlauben keine sofortige, flächendeckende Umsetzung von inklusiven Spielplätzen. Der Magistrat setzt daher Inklusion schrittweise um. Dies ist immer dann möglich, wenn Spielplätze neu gebaut oder umgestaltet werden. Daher wird bei Spielplatzprojekten seit 2009 immer geprüft, wie weit der Aspekt der Inklusion dort verwirklicht werden kann. Dies ist je nach Größe und Lage (Topographie) unterschiedlich gut möglich. Es wird im Grundsatz aber immer versucht, zumindest einige Elemente anzubieten, die der Inklusion Rechnung tragen. Inklusion bedeutet die Möglichkeit der Nutzung bzw. Teilhabe am Spiel durch alle, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder individuellen Fähigkeiten. Spezielle Geräte, wie z.B. Rollstuhlschaukeln sind entsprechend dieser Leitlinie tatsächlich nicht inklusiv. Jede Ausstattung, die zur gemeinsamen Nutzung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung geeignet ist, kann im weitesten Sinne als inklusiv bezeichnet werden. Diese Anforderungen werden insbesondere von Nestschaukeln, von Drehelementen auf denen man sitzen oder liegen kann und einer grundsätzlich stufenlosen Erschließung erfüllt. Insofern haben sehr viele Spielplätze, ob alt oder neu, inklusive Elemente. Je größer der Spielplatz ist, umso leichter lassen sich verschiedene Spielmöglichkeiten für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern darstellen. Im Sinne der Anfrage möchte der Magistrat seine Bemühungen hervorheben, bei Umgestaltungen und Neuplanungen von Spielplätzen die Möglichkeiten zur Inklusion stets intensiv zu prüfen und zu planen. Bei jeder Einzelmaßnahme erfolgt eine intensive Vorabstimmung mit Kinderbeauftragten und Ortsbeirat im Vorfeld der Planung um die gewünschten und machbaren Planungsinhalte abzustimmen. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe unterschiedlicher Fachbereiche der Stadtverwaltung an einer verbindlichen Leitlinie zur Inklusion auf Spielplätzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 52/4Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten SpielgerätenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juli 2021OMOM 527Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten SpielgerätenDirektanregung
- 27. September 2021STST 1777Ergänzung des Hafenparks mit behindertengerechten SpielgerätenStellungnahme
- 1. Februar 2022OFOF 141/4Spielplätze für alleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OMOM 1699Spielplätze für alleDirektanregung
- 29. April 2022Sie sind hierSTST 1058Spielplätze für alleStellungnahme
- 17. Mai 2022OFOF 199/4Rolli-Karussell im HafenparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 31. Mai 2022OIBOIB 125Rolli-Karussell im HafenparkBudget-Initiative
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 1860Rolli-Karussell im HafenparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab