Welche weiteren Pläne hat die ABG für die Platensiedlung im Ortsbezirk 9?
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Entwicklungsplänen der ABG für die Platensiedlung im Ortsbezirk 9. Es wird festgestellt, dass derzeit keine konkreten Planungsabsichten vorliegen, jedoch bei zukünftigen Entwicklungen die Bedarfe an sozialen Infrastrukturen berücksichtigt werden sollen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISTEK) Frankfurt 2030+ wurde die gesamte Platensiedlung als positiv bezüglich ihres grundsätzlichen Nachverdichtungspotenzials bewertet. Im Zuge der Etablierung des Nachverdichtungsmanagements im Stadtplanungsamt wurden Gespräche mit der ABG Frankfurt Holding über weitergehende Entwicklungsabsichten im Bereich Platensiedlung Süd geführt. Die ABG hat diesbezüglich mehrfach betont, im besagten Bereich derzeit keine konkreten Planungsabsichten zur Nachverdichtung zu verfolgen. Ohne konkret vorliegende Planungsabsichten der ABG können seitens des Magistrats keine Zeitpläne für eine mögliche weitere Sanierung oder Nachverdichtung aufgestellt werden. Sofern und sobald eine Weiterentwicklung der Platensiedlung Süd seitens der ABG angestrebt werden sollte, wird der Magistrat gemäß seiner inhaltlichen Zielsetzung für Nachverdichtungsvorhaben ("Leitlinien der Nachverdichtung") die Bedarfe an sozialen Infrastrukturen abfragen. Ziel ist es, dass die zusätzlich entstehenden Bedarfe an sozialen Infrastrukturen (insb. Betreuungseinrichtungen für Kinder) in die potentielle Nachverdichtungsmaßnahme integriert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Platensiedlung Nord wurde zudem der Bedarf einer Grundschule formuliert. Dies ist auch im aktuellen Schulentwicklungsplan festgeschrieben. Die Standortsuche für eine Grundschule konzentriert sich jedoch auf ein über die Platensiedlung hinausreichendes Gebiet Darüber hinaus geht aus Analysen und Befragungen des ansässigen Quartiersmanagements (Sozialraumanalyse Ginnheim 2021 und aktivierende Befragung 2021 u.w.) sowie aus dem allgemeinen Stadtteildiskurs / Gremien hervor, dass die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort sowie Akteure im Stadtteil einen größeren Treff- und Veranstaltungsort benötigen. Die Erforderlichkeit weiterer Angebote im Bereich der offenen Altenarbeit wird für den Stadtteil Ginnheim derzeit nicht gesehen. Ebenfalls werden derzeit keine Bedarfe für eine zusätzliche Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit gesehen. Wie in der ST 1109 vom 16.05.2022 erläutert, befindet sich lediglich das Flurstück 19/9 zwischen Platenstraße und Platensiedlung Süd in städtischer Hand. Dieses Flurstück befindet sich in der Umwandlung zu einer extensiven Wiese. Eventuell werden im Zuge der Evaluierung zum ISEK des Grünen Ypsilon weitere Maßnahmen auf diesem Flurstück untersucht. Auf die Gesprächsangebote seitens des Grünflächenamts an die ABG erfolgte bisher leider keine Reaktion. Das Angebot zur Sanierung des ABG-eigenen Spielplatzes am Sophie-von-la-Roche-Weg mit Mitteln der Städtebauförderung wurde von der ABG abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2022OMOM 1686Platensiedlung in das Städtebauförderungsprogramm "Grünes Ypsilon" aufnehmenDirektanregung
- 16. Mai 2022STST 1109Platensiedlung in das Städtebauförderungsprogramm "Grünes Ypsilon" aufnehmenStellungnahme
- 20. November 2022OFOF 402/9Welche weiteren Pläne hat die ABG für die Platensiedlung im Ortsbezirk 9?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Dezember 2022OMOM 3282Welche weiteren Pläne hat die ABG für die Platensiedlung im Ortsbezirk 9?Direktanregung
- 15. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 1044Welche weiteren Pläne hat die ABG für die Platensiedlung im Ortsbezirk 9?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab