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Schulweg zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Um die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße - Harheimer Weg auf Höhe der Liegenschaft Harheimer Weg 2 zu gewährleisten, wurden bereits vor mehreren Jahren Poller aufgestellt. Das Blumengeschäft hat bislang keine Warenauslage beantragt, entsprechend dürfen keine Waren im Gehwegbereich aufgestellt werden. Der Magistrat hat eine entsprechende Kontrolle veranlasst. Der Gehweg weist in diesem Bereich eine Breite von zwei Metern auf. Die Poller wurden 50 Zentimeter von der Außenbordkante aufgestellt. Demzufolge steht dem Fußverkehr eine ausreichende Breite von 1,5 Metern zur Verfügung. Der Magistrat wird zur weiteren Gewährleistung der Sicherheit am Schulweg an dieser Stelle ein Montagegeländer über eine Länge von 3,6 Metern installieren, damit Fußgänger:innen nicht auf die Fahrbahn ausweichen.

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