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Verkehrssicherheit erhöhen am Zebrastreifen auf Höhe der Hessestraße 47

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass der beschriebene Fußgängerüberweg im zweiten Halbjahr 2022 mit einer normgerechten Beleuchtung versehen wird. Der Fußgängerüberweg ist bereits ordnungsgemäß markiert und aus beiden Richtungen entsprechend sichtbar beschildert. Der Anregung nach einer Fahrbahnerhöhung kann der Magistrat nicht entsprechen. Der Fußgängerüberweg befindet sich in einem geraden Straßenabschnitt und bildet keine besondere Gefahrenstelle. Am Fahrbahnrand stehende Personen werden aus beiden Richtungen frühzeitig wahrgenommen und werden hier nicht durch Einbauten im Gehweg oder parkende Autos verdeckt. Die im Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird durch entsprechende Verkehrszeichen und zusätzlich aufgebrachte Fahrbahnmarkierungen verdeutlicht. Da bei einer Fahrbahnerhöhung der in diesem Bereich verkehrende Linienbus berücksichtigt werden muss, wäre hier lediglich eine Anrampung mit relativ moderater Steigung von maximal vier Prozent möglich. Diese wirkt sich in der Praxis jedoch nicht auf das Fahrverhalten des PKW-Verkehrs aus.

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