Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring
Stellungnahme des Magistrats
Die Anlage von Fußgängerüberwegen und Fußgängersignalanlagen ist an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) gebunden. Eine wesentliche Entscheidungsgröße sind die Belastungszahlen durch Kraftfahrzeuge und Fußgänger_innen. Die Auswertung der angekündigten Verkehrsmengenzählung (außerhalb der Ferienzeit) ist zwischenzeitlich erfolgt: Die notwendigen Kraftfahrzeug-Belastung von mindestens 200-300 Fahrzeugen pro Stunde bei gleichzeitig minimal 50-100 querenden Fußgänger_innen in der gleichen Stunde, die für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erforderlich sind, werden bei Weitem nicht erreicht. Empfehlungen für einen Fußgängerüberweg liegen sogar erst bei 100-150 Fußgänger_innen auf 300-450 Fahrzeugen pro Stunde. Die Zählung hat ergeben, dass innerhalb von 24 Stunden insgesamt nur 56 Personen die Berner Straße gequert haben. In der Spitzenstunde waren es maximal 9 Fußgänger_innen. Selbst in der Spitzenstunde wird nur ein Fahrzeugaufkommen von maximal 226 Fahrzeugen gezählt. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht möglich.