Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Berner Straße abgelehnt, da die erforderlichen Verkehrs- und Fußgängerzahlen nicht erreicht werden. Die Zählung ergab lediglich 56 querende Personen innerhalb von 24 Stunden, was die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg nicht erfüllt.
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Berner Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Berner Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Anlage von Fußgängerüberwegen und Fußgängersignalanlagen ist an die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) gebunden. Eine wesentliche Entscheidungsgröße sind die Belastungszahlen durch Kraftfahrzeuge und Fußgänger_innen.
Die Auswertung der angekündigten Verkehrsmengenzählung (außerhalb der Ferienzeit) ist zwischenzeitlich erfolgt:
Die notwendigen Kraftfahrzeug-Belastung von mindestens 200-300 Fahrzeugen pro Stunde bei gleichzeitig minimal 50-100 querenden Fußgänger_innen in der gleichen Stunde, die für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs erforderlich sind, werden bei Weitem nicht erreicht. Empfehlungen für einen Fußgängerüberweg liegen sogar erst bei 100-150 Fußgänger_innen auf 300-450 Fahrzeugen pro Stunde.
Die Zählung hat ergeben, dass innerhalb von 24 Stunden insgesamt nur 56 Personen die Berner Straße gequert haben. In der Spitzenstunde waren es maximal 9 Fußgänger_innen. Selbst in der Spitzenstunde wird nur ein Fahrzeugaufkommen von maximal 226 Fahrzeugen gezählt.
Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2019OFOF 240/15Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2019OMOM 5307Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 312Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingStellungnahme
- 19. Oktober 2020STST 1880Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingStellungnahme
- 30. April 2021STST 991Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingStellungnahme
- 18. Oktober 2021STST 1929Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingStellungnahme
- 25. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 133 WochenSTST 1026Fußgängerüberweg an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-RingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab