Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kaufland-Gelände in Richtung Osten sowie eine sichere Wegeführung des Radweges ab dem Kaufland-Gelände parallel über die Birsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- und
- Die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg FRM 7 (Hanau - Maintal - Frankfurt) wird voraussichtlich im II. Quartal 2022 durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain als Vorhabenträger von der bisherigen bahnparallelen Trassenführung auf die Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße nach Norden ausgeweitet. In diesem Zusammenhang wird auch der erwähnte Verbindungsweg zwischen den beiden Straßen betrachtet. Der Magistrat weist darauf hin, dass sich aufgrund notwendiger baulicher Maßnahmen kurzfristig kein Zweirichtungsangebot realisieren lässt. Daher werden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie abgewartet und als Grundlage weiterer Planungen genutzt. Die Einrichtung eines Radverkehrsangebots lediglich in Fahrtrichtung Osten genügt aus Sicht des Magistrats nicht dem Sicherheitsanspruch für den Radverkehr: Angesichts des vorhandenen Fahrbahnquerschnitts wäre in diesem Streckenabschnitt lediglich ein Schutzstreifen möglich. Durch den hohen Anteil an Schwerlastverkehr ist davon auszugehen, dass ein Schutzstreifen hier regelmäßig überfahren würde. Zu
- Der Standort der Litfaßsäule ist in einem Konzessionsvertrag mit der DSM Deutsche Städte Medien GmbH geregelt und kann von Seiten des Magistrats nicht versetzt werden.