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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der Schanz

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 996 entstanden aus Vorlage: OF 316/6 vom 03.03.2012

Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der Schanz Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der im Betreff genannten Straßen die bestehenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch geeignete bauliche Änderungen zu ersetzen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, bei der Planung darauf zu achten, dass ausreichend Parkraum erhalten bleibt.

Begründung: Die in den genannten Straßen vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen mittels "Stellvertreter" sind im Laufe der Jahre verwittert und für ihren Zweck nicht mehr geeignet. Da die Sperrflächen (beispielsweise im Kreuzungsbereich Marienberger Straße/Auf der Schanz) um die Poller dauernd als Parkplatz missbraucht werden, sollte hier etwas geändert werden. Da eine Sanierung der Marienberger Straße ansteht, ist es sinnvoll, diese Maßnahme gleichzeitig durchzuführen. Deshalb sollte hier, z. B. durch Fahrbahnverengungen, eine übersichtlichere Situation für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2012OFOF 316/6Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der SchanzOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. März 2012Sie sind hier
    OMOM 996Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der Schanz
    Direktanregung
  3. 2. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1018Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Michaelstraße, Marienberger Straße und Auf der SchanzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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