Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
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Bisheriger Verlauf
23.08.2021
02.11.2021
28.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS OF_45-7_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS OM_983_2021Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS ST_516_202223.08.2021
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS OF_45-7_202102.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS OM_983_202128.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Details im PARLIS ST_516_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 45/7 vom 23.08.2021
Betreff: Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln
Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung - für die Schmittener Straße in Richtung Schenckstraße hinein, für die Hattsteiner Straße in Richtung Hausener Weg heraus - so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden. Begründung:
Die beiden o. g. Straßen sind für den Zweirichtungsverkehr zu eng. Bei Begegnungen muss zuweilen rückwärts auf den Hausener Weg ausgewichen werden, um entgegenkommenden Fahrzeugen die Herausfahrt zu ermöglichen, was häufig zu schwierigen Situationen auf dem Hausener Weg führt, auf dem ja Tempo 50 gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 516 Aktenzeichen: 32 1