Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
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Bisheriger Verlauf
13.11.2016
29.11.2016
03.03.2017
Antrag Ortsbeirat
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS OF_253-6_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS OM_962_2016Stellungnahme des Magistrats
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS ST_487_201713.11.2016
Antrag Ortsbeirat
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS OF_253-6_201629.11.2016
Anregung Ortsbeirat
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS OM_962_201603.03.2017
Stellungnahme des Magistrats
Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Details im PARLIS ST_487_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 962 entstanden aus Vorlage: OF 253/6 vom 13.11.2016
Betreff: Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionspartner, dass die Einhaltung von Vergabekriterien, wie z. B. die Tariftreue, die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, überprüft und kontrolliert werden soll sowie Verstöße sanktioniert werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei zukünftigen Baumaßnahmen, insbesondere im Ortsbezirk 6, z. B. beim kommenden Umbau der Bolongarostraße, a) die Vergabekriterien so vorzugeben, dass - Materialien verwendet werden, bei deren Herstellung mindestens die Mindeststandards der ILO eingehalten und die z. B. nicht durch Kinderarbeit hergestellt oder weiterverarbeitet wurden; - die gültigen Branchentarife gezahlt werden; - auch alle Folgeunternehmer zur Zahlung der gültigen Branchentarife verpflichtet werden; - der Generalunternehmer verpflichtet wird, dafür zu sorgen, dass die gültigen Branchentarife und Arbeitsschutzbestimmungen auch durch seine Folgeunternehmer eingehalten werden; - in den Vergaberichtlinien entsprechend wirksame, empfindliche Vertragsstrafen festgelegt werden, damit die o. g. Kriterien durchgesetzt und bei Nichterfüllung sanktioniert werden können; b) die Einhaltung der Vergabekriterien zu überwachen. Begründung:
Gerechte und faire Arbeitsbedingungen sind Errungenschaften, die nicht zur Disposition stehen. Frankfurt trägt Verantwortung für hier lebende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie auch für Menschen, die zum Arbeiten in die Stadt kommen oder Produkte fertigen, mit denen die Stadt gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 487 Aktenzeichen: 20 16