Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
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Bisheriger Verlauf
14.10.2021
29.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS OF_210-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS OM_957_2021Stellungnahme des Magistrats
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS ST_393_202214.10.2021
Antrag Ortsbeirat
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS OF_210-5_202129.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS OM_957_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Details im PARLIS ST_393_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 957 entstanden aus Vorlage: OF 210/5 vom 14.10.2021
Betreff: Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Der Magistrat wird gebeten, den Raum unmittelbar um das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder durch eine geeignete bauliche Maßnahme so vom öffentlichen Verkehrsraum abzugrenzen, dass das Denkmal zukünftig nicht mehr durch das Abstellen von E-Scootern oder Fahrrädern entwürdigt wird. Begründung:
In der Vergangenheit wurden wiederholt unmittelbar am Denkmal E-Scooter in größerer Zahl abgestellt, wodurch das Denkmal seiner Funktion als Gedenkstätte für die deportierten und ermordeten Kinder des ehemaligen jüdischen Kinderheims in Sachsenhausen seiner Funktion als Gedenkstätte beraubt und entwürdigt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 393
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5