Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
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Bisheriger Verlauf
01.09.2021
29.10.2021
14.02.2022
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS OF_206-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS OM_954_2021Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS ST_390_202201.09.2021
Antrag Ortsbeirat
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS OF_206-5_202129.10.2021
Anregung Ortsbeirat
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS OM_954_202114.02.2022
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Details im PARLIS ST_390_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 954 entstanden aus Vorlage: OF 206/5 vom 01.09.2021
Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße verbessern
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Affentorplatz/Darmstädter Landstraße derart geschaltet wird, dass die Fußgängerampeln über beide Abschnitte (vor und hinter der Verkehrsinsel) der Darmstädter Landstraße gleichzeitig geschaltet werden. Begründung:
Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des Schulweges der Willemerschule. Das uneinheitliche Schalten der Fußgängerampeln vor und hinter der Verkehrsinsel führt zu gefährlichen Situationen. Die jungen Schülerinnen und Schüler verwechseln leicht das für sie gültige Zeichen und laufen so immer wieder über den gerade vom Kraftverkehr befahrenen Teil der Darmstädter Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 390
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1